Festsitzender Zahnersatz
Kronen:
Natürliche Zahnkronen können nur durch Überkronung erhalten werden, sobald ihre Substanz zum großen Teil zerstört ist. Fehlbelastungen des Zahnes werden durch Aufbau der Kaufläche ausgeschaltet. Eine Zunahme der Zahnlockerung durch Bewegungseinschränkung und Belastungsverteilung bei Verblockung verhindert.
Einzelkronen:
Im Frontzahnbereich das Mittel der Wahl
- bei frakturierter Schneidekante
- bei mehr als drei Füllungen an einem Zahn
- zum Schutz der Restsubstanz des Zahnes
- Ersatz bei großen kariösen Defekten
- Ersatz bei angenutzten Kauflächen mit mehr als einem Drittel Verlust der Zahnsubstanz
- Form- und Stellungskorrektur des Zahnes
Brückenersatz:
- verbindet einzelne Zähne oder Zahngruppen über eine Zahnlücke hinweg
- stellt die Kontinuität der Kauflächen wieder her und sorgt für eine geichmäßige Verteilung des Kaudrucks auf alle Zähne
- Vermeidet das Herauswachsen von Zähnen in den Gegenkiefer bei fehlender Abstützung
- Vermeidet Kippungen der Restzähne
Für den Brückenersatz gelten prinzipiell die gleichen Materialien und Verblendungsmöglichkeiten wie bei Einzelkronen. Alle Varianten sind fast immer untereinander kombinierbar. So kann ein hinterer Brückenanker unverblendet in Metall gestaltet sein, während die Brückenglieder und der vordere Brückenanker vollverblendet sind. Die funktionale Gestaltung der Brücke obliegt im Gegensatz zur optischen Gestaltung stets dem Behandler.
Für den von der Krankenkasse gewährten Festzuschuss gilt, dass Kronen und Brücken im Oberkiefer bis zum 5. Zahn ab der Kiefermitte im sichtbaren Bereich mit einer Halbschale verblendet werden dürfen. Die Schneidekante wird dabei durchgehend bis zur Rückseite zahnfarbend gestaltet, so dass beim sprechen oder lachen kein Metall zu sehen ist. Die Kaufläche und die hintere Fläche des Zahnes bleiben unverblendet in Mtall. Im Unterkiefer gilt diese Regel bis zum 4. Zahn ab Kiefermitte. Möchte der Patient eine darüber hinausgehende Verkleidung seiner Kronen oder Brücken, so ist dies über einen erhöhten Patientenanteil in Privatliquidation möglich. Wir können Sie dahingehend beraten.
Kronenarten:
1. Vollgusskrone
Die gesamte Schmelzkappe des Zahnes wird durch eine gegossene Metallkrone entsprechend der anatomischen Form des Zahnes ersetzt.
Metall: Nichtmetall, Silberlegierungen, Goldlegierungen, Titan
2. Teilverblendkrone
Die Teilverblendkrone ist eine Vollgusskrone, die im sichtbaren Bereich duch einen Werkstoff in natürlicher Zahnfarbe verblendet wird. Die Verblendmaterialien sind Kunststoff bzw. Keramik.
3. Vollverblendkrone
Sie besteht aus einem Metallgerüst (Käppchen) aus einer Aufbrennlegierung, auf welchem in optisch geeigneter Schichtung keramische Masse aufgebrannt wird. Die gesamte Schmelzschicht des Zahnes wird durch keramische Masse ersetzt.
4. Stiftkronen
Bei Verlust der Zahnpulpa (Nerv) wird in den Wurzelkanal ein Stift aus Metall oder Glasfaser eingebracht. Die Form des beschliffenen Zahnes wird ganz oder teilweise durch ein spezielles, dentinadäquates Füllungsmaterial ersetzt. Darüber kommt dann die angefertigte Krone, welche entweder ohne, teil- oer vollverblendet sein kann.
5. Cercon Kronen
Siehe Neuheiten.